AGB

1. GELTUNGSRECHT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB’s genannt, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der weto Immobilien GmbH und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

Vertragspartner des Gastes ist die weto Immobilien GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSSCHLUSS, RESERVIERUNGEN UND BUCHUNGEN
Mit der Durchführung einer Reservierung oder Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit der Ferienwohnung erhält der Gast von der weto Immobilien GmbH eine Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der weto Immobilien GmbH und dem Gast zustande.

Angebote von der weto Immobilien GmbH in Bezug auf verfügbare Ferienwohnungen sind freibleibend und unverbindlich. Der weto Immobilien GmbH steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die weto Immobilien GmbH vor.

3. STORNIERUNGSFRISTEN, RÜCKTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
Erst mit der Zahlung des Gastes an die weto Immobilien GmbH liegt eine garantierte Buchung/Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Buchungsnummer schriftlich storniert werden.

Die Ferienwohnung, das Apartment kann bis 24 Std. vorher (bis 15 Uhr am Vortag vor Anreise) kostenfrei storniert werden. Im Falle einer späteren Stornierung, ist der Gast verpflichtet, 90% des Mietpreises zu zahlen.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die weto Immobilien GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die weto Immobilien GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Die weto Immobilien GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die weto Immobilien GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
Es haben die von der weto Immobilien GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten und werden separat ausgewiesen.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNG
Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.

Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

Akzeptierte Zahlungsmittel sind reguläre Banküberweisung oder Paypal. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

Die weto Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt weto Immobilien GmbH hierzu ausdrücklich. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als via E-Mail erhält.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
Ein reserviertes Apartment/Ferienwohnung steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

Die von weto Immobilien GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel, sind am Abreisetag an dem durch die weto Immobilien GmbH Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort (Schlüsselbox) außerhalb der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels sowie bei Nichtabgabe des Schlüssels entsteht eine Gebühr von 40,00 €.

Die weto Immobilien GmbH ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der weto Immobilien GmbH und dem Gast vereinbart werden.

Wenn die weto Immobilien GmbH dem Late Check-out zustimmt, ist die weto Immobilien GmbH berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist die weto Immobilien GmbH berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn die weto Immobilien GmbH zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens.

Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.

Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der weto Immobilien GmbH und dem Gast vereinbart werden. Wenn die weto Immobilien GmbH dem Early Check-in zustimmt, ist die weto Immobilien GmbH berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.

7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
Die Weitervermietung, Weiterverkauf und/oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist dem Gast ausdrücklich untersagt.

Die Nutzung der Wohnungen von der weto Immobilien GmbH zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.

Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt.

Die weto Immobilien GmbH behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

8. HAFTUNG
Die weto Immobilien GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für Kardinalpflichten ist im Falle deren leicht fahrlässigen Verletzung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet die weto Immobilien GmbH nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen in Sinne der §§701 f.BGB. Eine Haftung der weto Immobilien GmbH nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung, im Apartment verwahrt und/oder hinterlässt.

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Sturmfluten, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, terroristische Gewalthandlungen o.ä.) haftet die weto Immobilien GmbH nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Gastes.

Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von weto Immobilien GmbH, wird die weto Immobilien GmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.

Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet der weto Immobilien GmbH unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet die weto Immobilien GmbH nicht.

Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Die weto Immobilien GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

9. KAUTION
Zur Absicherung aller Ansprüche von der weto Immobilien GmbH gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist die weto Immobilien GmbH berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

Bei einer Aufenthaltsdauer von zwei bis drei Monaten wird eine Kaution in Höhe von 400 € erhoben. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten wird eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises erhoben. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat die weto Immobilien GmbH dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist die weto Immobilien GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

Die weto Immobilien GmbH ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

10. KUNDENDATEN
Die weto Immobilien GmbH erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist die weto Immobilien GmbH berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist die weto Immobilien GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren. Die weto Immobilien GmbH ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.

11. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Die weto Immobilien GmbH behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn:

a) höhere Gewalt oder andere von der weto Immobilien GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) die weto Immobilien GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von der weto Immobilien GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der weto Immobilien GmbH zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat die weto Immobilien GmbH den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch die weto Immobilien GmbH. Erfolgte eine Kündigung seitens der weto Immobilien GmbH wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist, so ist die weto Immobilien GmbH berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der weto Immobilien GmbH bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

12. RAUCHVERBOT
Alle Apartments/Ferienwohnungen, die von der weto Immobilien GmbH betrieben werden, sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments/Ferienwohnungen als auch in Gemeinschaftsbereichen im Haus sind strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.

Das Rauchen auf dem Balkon ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment/Ferienwohnung erlaubt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die weto Immobilien GmbH das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die weto Immobilien GmbH einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 200 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments oder der Ferienwohnung.

Die weto Immobilien GmbH ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

In Gebäuden von der weto Immobilien GmbH angemieteten Wohnungen können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).

13. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, gebuchten Ferienwohnung, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten.

In den Apartments und Ferienwohnungen ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die weto Immobilien GmbH das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments, der Ferienwohnung in Höhe von 500 € zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Die weto Immobilien GmbH ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, Die weto Immobilien GmbH behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.

14. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt werden, so hat die weto Immobilien GmbH Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

15. HAUSTIERE
Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in den Apartments und Ferienwohnungen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an die weto Immobilien GmbH vorzulegen. Vom vorgenannten Grundsatz ist die weto Immobilien GmbH berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch.

Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150 € für eine Sonderreinigungsgebühr seitens der weto Immobilien GmbH in Rechnung gestellt.

Die weto Immobilien GmbH ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

16. INSTANDHALTUNG
Mit der Buchung eines Apartments, einer Ferienwohnung von der weto Immobilien GmbH verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartments/Ferienwohnung sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat die weto Immobilien GmbH das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 40 € (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass die weto Immobilien GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments, der Ferienwohnung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen der weto Immobilien GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment/Ferienwohnung, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.

Alle am überlassenen Apartment/Ferienwohnung entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von der weto Immobilien GmbH anzuzeigen.

Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die weto Immobilien GmbH berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem von der weto Immobilien GmbH beauftragen Mitarbeitern von der weto Immobilien GmbH zu diesem Zweck Zugang zum Apartment/Ferienwohnung zu gewähren.

17. INTERNETNUTZUNG
Dem Gast wird durch die weto Immobilien GmbH im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte.

Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

Der Gast stellt der weto Immobilien GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von der weto Immobilien GmbH an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der weto Immobilien GmbH einzustehen. Im Übrigen behält sich die weto Immobilien GmbH vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

18. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Website einsehbar.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.